Erschwingliches Wohnen in Bülach

Bülach wächst und in den nächsten Jahren sollen noch einige Grossüberbauungen realisiert werden. Rund um den Sonnenhof wird im Zusammenhang des Kultur- und Begegnungszentrum gebaut, der Gestaltungsplan für das Hertiquartier ist aktuell bei der Stadt in Arbeit und im Gebiet Mettmenriet liegt noch eine grosse Baulandreserve „brach“.

Damit in diesen Überbauungen nicht nur Luxuswohnungen für Vielverdiener geschaffen werden, sondern eine gesunde Durchmischung der Bevölkerung erreicht wird, müssen zwingend auch Wohnungen für Menschen mit geringerem Einkommen bereitgestellt werden. Mit dem §49 des Planungs- und Baugesetz ds Kanton Zürichs liegt die Rechtsgrundlage vor, um bei Auf- und Umzonungen  oder Gestaltungsplänen einen Mindestanteil von preisgünstigen Wohnungen zu fordern. Die Umsetzung des Artikels ist jedoch Sache der Gemeinden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der Bülacher Stadtrat die Umsetzung des §49b vorantreibt.

 

Am 28. September 2014 sagte die Zürcher Stimmbevölkerung Ja zum Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für mehr bezahlbaren Wohnraum». Mit dem Gegenvorschlag wurde das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) um einen neuen § 49b ergänzt. Dieser schafft die rechtliche Grundlage, um bei Zonenänderungen, Sonderbauvorschriften oder Gestaltungsplänen, die zu einer erhöhten Ausnützungsmöglichkeit führen, einen prozentualen Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum festzulegen. Seit dem Inkrafttreten der Vollzugsverordnung 1 am 1. November 2019 können somit die Gemeinden den §49b bei anstehenden Auf- und Umzonungen anwenden.

 

Am 13. Dezember 2021 reichte SP-Parlamentarier Dominik Berner die Interpellation zur Umsetzung des §49b ein, die erfragte, bei welchen Bauprojekten in Bülach Preisgünstiges Wohnen bereits zur Anwendung kommt und wie Position des Stadtrats zu dem Thema ist. Aufgrund der Antwort des Stadtrats zur Interpellation reichen wir am 14. August 2022 die Motion „Umsetzung §49b PBG Kt. ZH — Erschwingliches Wohnen“ ein. Diese fordert den Stadtrat auf ein Konzept für die Umsetzung des §49b PBG Kt. ZH zu erarbeiten und dem Parlament entsprechende Anträge zur Änderung der Bau- und Zonenordnung der Stadt Bülach vorzulegen. Die Behandlung der Motion wurde für die  Parlamentssitzung vom 3. Oktober 2022 traktandiert. DIe Motion wurde leider trotz unseres Engegements nicht überwiesen. Die Begründung der Gegner waren hauptsächlich, dass dieses Thema nicht gesondert behandelt werden soll, sondern im Zug der fürs 2023 geplanten Revision der Bau- und Zonenordnung erarbeitet werden soll. Wir bleiben auf jeden Fall dran!