Eigentümerstrategie für Axpo und EKZ: Die Stossrichtung stimmt

Die SP be­grüsst die ge­ne­relle Sto­ss­rich­tung der neuen Ei­gentü­mer­stra­te­gie. Seit vie­len Jah­ren for­dert die SP die Aus­la­ge­rung der nicht zu­kunfts­fähi­gen AKW-Be­tei­li­gun­gen in eine „Bad AX­PO“. Die Kon­zen­tra­tion der EKZ auf die Ver­sor­gungs­si­cher­heit ist rich­tig, sie muss aber wei­ter­hin die Ener­gie­wende hin zu 100% er­neu­er­ba­ren Ener­gien för­dern kön­nen, wozu ein Leis­tungs­auf­trag des Kan­tons not­wen­dig ist.

Eine si­chere und um­welt­freund­li­che Strom­ver­sor­gung ist eine der wich­tigs­ten Staats­auf­ga­ben. Daran hat sich seit dem AXPO-Kon­kor­dat na­mens „NOK Grün­dungs­ver­trag 1914“ nichts geän­dert. Nicht nur sta­bile Net­ze, son­dern auch vom Staat als Ei­gentü­mer be­trie­bene Gross­was­ser­kraft­werke gehören dazu. Die SP be­grüsst grundsätz­lich das wei­tere En­ga­ge­ment des Kan­tons an der AXPO. Auf na­tio­na­ler und kan­to­na­ler Ebene hat die SP mit­tels Vor­stös­sen ge­for­dert, dass die Gross­was­ser­kraft in öf­fent­li­cher Schwei­zer Hand bleibt und nicht wegen des AKW-De­ba­kels ins Aus­land ver­scher­belt wird. Daran ist ge­rade auch beim Umbau der AXPO fest­zu­hal­ten.

 

Es ist trotz der über­ra­gen­den Be­deu­tung der Strom­ver­sor­gung als Ser­vice Pu­blic rich­tig, das ver­al­tete AXPO-Kon­kor­dat zu er­set­zen. Ein neuer Ver­trag muss die Ver­pflich­tun­gen des Kan­tons Zürich ei­ner­seits bei der Ab­wick­lung der nicht zu­kunfts­fähi­gen AKW, wel­che in einer „Bad AXPO“ ver­blei­ben soll­ten, an­de­rer­seits bei Stom­pro­duk­tion und –ein­kauf klar re­geln. Er muss ge­rade wegen der ein­zu­ge­hen­den Ver­pflich­tun­gen de­mo­kra­tisch durch den Kan­tons­rat und al­len­falls die Stimm­bür­ge­rIn­nen be­schlos­sen wer­den.

 

Kri­tisch zu sehen ist eine wei­tere Staats­be­tei­li­gung am in­ter­na­tio­na­len Strom­han­del, wenn er nichts mit der Ver­sor­gung des Kan­tons zu tun hat, bei­spiels­weise durch AXPO U.S. und ihre Ener­gielö­sun­gen („O­ri­gi­na­tion“). Sie sind der Fi­nanz­mark­tauf­sicht zu un­ter­stel­len und von jeg­li­chen staat­li­chen Ga­ran­tien aus­zu­sch­lies­sen. Es ist un­ver­ständ­lich, dass diese spe­ku­la­ti­ven Bör­sen­ge­schäfte und die Pro­duk­tion ein­hei­mi­scher Was­ser­kraft in die glei­che AXPO-Firma aus­ge­la­gert wer­den sol­len.

 

Dass der Ver­wal­tungs­rat der AXPO der­mas­sen lange die Rea­litäten des eu­ropäi­schen Strom­markts ver­kannt und die Firma so in eine er­heb­li­che Schief­lage ge­führt hat, hat die SP mehr­mals kri­ti­siert. Per­so­nelle Än­de­run­gen und der Ein­be­zug kri­ti­scher Ex­per­tIn­nen sind des­halb drin­gend an­ge­zeigt, und der Rück­zug der vie­len aus­sch­liess­lich bür­ger­li­chen (Alt-)Re­gie­rungs­räte aus den AXPO-Pfrün­den ist zu be­grüs­sen.

 

Die klare Auf­tei­lung der Stra­te­gien für AXPO (Pro­duk­tion und Han­del) ei­ner­seits und EKZ (In­tel­li­gente Netze und Ver­sor­gungs­si­cher­heit) an­de­rer­seits war über­fäl­lig. Im Rah­men eines de­mo­kra­tisch be­schlos­se­nen kan­to­na­len Leis­tungs­auf­trags soll die EKZ nicht nur die Ver­sor­gung si­cher­stel­len und ihre Netze wei­ter mo­der­ni­sie­ren, son­dern sich auch für die Ent­wick­lung von de­zen­tra­len Lö­sun­gen für die Strom­pro­duk­tion und –spei­che­rung en­ga­gie­ren kön­nen. Sie soll – wie die SP seit vie­len Jah­ren for­dert, als kan­to­nale Agen­tur für den öko­lo­gi­schen Umbau in die­sem Be­reich die­nen. Der völ­lige Rück­zug aus der Pro­duk­tion neuer er­neu­er­ba­rer Ener­gien stünde die­sem Ziel ent­ge­gen. Auch an­ge­sichts die­ser nöti­gen In­ves­ti­tio­nen steht die Ab­schöp­fung all­fäl­li­ger Ge­winne zu­guns­ten von Staats- und Ge­mein­de­kas­sen nicht im Vor­der­grund. Hin­ge­gen sol­len die kan­to­na­len fi­nan­zi­el­len Ri­si­ken und Ga­ran­tien ana­log zu jenen bei der Kan­to­nal­bank ab­ge­gol­ten wer­den kön­nen. Eine Än­de­rung der Rechts­form ist hin­ge­gen un­nötig.

 

All diese For­de­run­gen wie auch all­fäl­lig neue Struk­tu­ren beim Ver­wal­tungs­rat wird die SP bei der Ge­sam­t­re­vi­sion des EKZ-Ge­set­zes ein­brin­gen. Zwecks Ver­ein­fa­chung der Struk­tu­ren wäre es zudem wünsch­bar, die se­pa­ra­ten Ak­ti­en­pa­kete von EKZ und Kan­ton beim Kan­ton zu­sam­men­zu­führen.

 

Ein schlech­tes Omen für die kom­men­den Dis­kus­sio­nen ist, dass die EKZ nun lauthals pro­tes­tie­ren, die Eig­ner­stra­te­gie sei hin­ter ihrem Rü­cken er­ar­bei­tet wor­den. Bei zwei 100% staat­li­chen Fir­men sollte man eine bes­sere Zu­sam­men­ar­beit mit dem Eig­ner er­war­ten kön­nen.