Haltung der SP Bülach zum Budget 2025

Am 25. September wurde das Budget 2025 vom Stadtrat Bülach vorgestellt. Geplant sind Investitionen, insbesondere im Bildungs- und Infrastrukturbereich, und daraus resultierend eine Steuererhöhung von 4%. Die SP Bülach legt grossen Wert auf den Erhalt und Entwicklung der Stadt Bülach, insbesondere was die Infrastruktur betrifft. Eine Rückweisung des Budgets kommt für uns nicht in Frage und die Forderung dazu ist aus unserer Sicht kontraproduktiv.

Die vom Stadtrat aufgezeigten, anstehenden Investitionen sind seit Jahren bekannt und sind sinnvoll und notwendig. Insbesondere die bereits geplanten und dringenden Investitionen im Bildungs- und Infrastrukturbereich dürfen nicht weiter verzögert werden.

Deshalb hat die SP-Fraktion in den letzten Jahren (2023 und 2024 je 2%) bereits moderate Steuererhöhungen beantragt – leider ohne Erfolg. Dass der Stadtrat nun eine Erhöhung um 4% beantragt, überrascht uns daher nicht.

Wir hätten es vorgezogen, frühzeitig und in geringerem Umfang zu erhöhen, sehen die Steuererhöhung aber als notwendig.

 

Die Finanzierung durch ein Sparpaket zu sichern, ist unrealistisch. Die Stadt Bülach kann, abgesehen von den Investitionen, ein positives Rechnungsergebnis vorweisen. Dies spricht für die Kompetenz unserer Verwaltung.
Als Mitinitianten der Bodeninitiative von 2021 stehen wir dem Plan des Stadtrats, die Ausgaben durch den Verkauf von Grundstücken zu sanieren, jedoch äusserst kritisch gegenüber.

 

Die Dienstleistungen, die die Stadt Bülach erbringt, sind wichtig und von hoher Qualität, weshalb wir einer Kürzung der Leistungen generell kritisch gegenüberstehen. Selbstverständlich werden wir zukünftige Investitionen und Ausgaben im Hinblick auf die Verschuldung der Stadt kritisch auf ihre Zweckmässigkeit überprüfen und uns der Debatte mit den anderen Parteien darüber nicht verschliessen. In dieser Debatte muss zwingend aufgezeigt werden, welche Konsequenzen jede einzelne Kürzung oder gar Nichterbringung der Städtischen Leistungen haben. Bei den zukünftigen Investitionen in die Sportinfrastruktur müssen die Kreisgemeinden zwingend in die Finanzierungs- und Unterhaltsfrage mit eingebunden werden.

Den vom Stadtrat vorgeschlagene Steuerfuss-Zielkorridor gilt es eingehend zu besprechen und zu prüfen, ob dies das geeignete Mittel zur Bewältigung des kommenden Schuldenbergs ist.