SV17-Vereinbarung: mit Vorbehalt begrüssenswert

Heute haben der Regierungsrat, der Stadtrat von Zürich und der Gemeindepräsidentenverband ihre Verinbarung bezüglich Steuerreform 17 vorgestellt. Zu begrüssen ist dabei die Abgeltung der Steuerausfälle der Gemeinden durch den Kanton via Ergänzungsleistungen und die Etappierung der geplanten Gewinnsteuersenkung. Nach wie vor sehr kritisch eingestellt ist die SP hingegen gegenüber Sonderinstrumenten wie der zinsbereinigten Gewinnsteuer.

Die SP Kanton Zürich begrüsst es im Grundsatz, dass sich Regierungsrat, Stadtrat von Zürich und der Gemeindepräsidentenverband auf eine gemeinsame Strategie bei der Steuerreform 17 geeinigt haben. Hier hat insbesondere der Regierungsrat aus der Abstimmungsniederlage bei der USR III gelernt: Eine Steuerreform dieser Tragweite lässt sich nicht ohne Einbezug der Gemeinden und insbesondere der Städte durchsetzen.

 

Die SP Kanton Zürich begrüsst deshalb auch, dass die durch die SV17 zu erwartenden Steuerausfälle der Gemeinden zumindest teilweise via höhere Beiträge des Kantons bei den Ergänzungsleistungen abgegolten werden sollen. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der SP nach einem Ausgleich der Sozialkosten (vgl. Parlamentarische Initative Joss, KR-Nr. 163/2014). Positiv zu beurteilen ist auch, dass der Regierungsrat die geplante Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen etappieren will. So lassen sich die Auswirkungen der Steuerreform auf das Steuersubstrat von Kanton und Gemeinden vor einer allfälligen zweiten Etappe analysieren.

Zürich braucht Investitionen statt Steuer- und Leistungsabbau

Die SP ist jedoch generell gegen eine Senkung der Unternehmenssteuern. Der Erfolg des Kantons Zürich fusst nicht auf tiefen Steuern, sondern auf hoher Qualität. Um den Standort Zürich zu stärken braucht es deshalb Investitionen in die wichtigen Standortfaktoren Bildung, Kultur und ÖV. Steuersenkungen hätten hier den gegenteiligen Effekt: sie würden nur zu weiteren Abbaupaketen führen und damit die Attraktivität des Kantons verringern.

 

Skeptisch ist die SP Kanton Zürich ausserdem nach wie vor gegenüber Sonderinstrumenten zur Steuervermeidung wie zinsbereinigter Gewinnsteuer, Patentboxen und dergleichen. Eine für die Kantone fakultative zinsbereinigte Gewinnsteuer kommt für die SP – wenn überhaupt – nur in einer ganz engen Ausgestaltung mit verbindlichen Zinssätzen nach Bundesobligationen und beim Nachweis eines Mindestgewinnsteuerfuss sowie ohne Drittvergleich in Frage. Um den interkantonalen Abwärts-Wettlauf bei der Unternehmensbesteuerung nicht noch weiter anzuheizen, muss die Ausgestaltung solcher Sonderinstrumente auf Bundesebene abschliessend und für alle Kantone verbindlich geregelt werden.